Negativliste für ausländische Investoren weiter reduziert

China erleichtert Marktzugang in mehr als 20 Bereichen

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Ende Juli tritt in China die neue Negativliste in Kraft – in mehr als 20 Investitionskategorien werden Verbote und Einschränkungen für ausländische Unternehmen aufgehoben. Dies betrifft unter anderem die Sektoren Finanzen, Transport, Industriedienstleistungen, Infrastruktur, Energie und Rohstoffe sowie Landwirtschaft. Dies gaben die Reform- und Entwicklungskommission NDRC und das Handelsministerium MofCom vor wenigen Tagen bekannt.

In der neuen Liste wird die Anzahl der Kategorien von 63 auf 48 reduziert, für die entweder Beschränkungen in Form eines Joint-Venture-Zwangs oder ein völliges Investitionsverbot gilt. In der Negativliste wird auch eine Reihe von Deregulierungsmaßnahmen aufgegriffen und bestätigt, die die chinesischen Behörden in den vergangenen Monaten bereits angekündigt hatten. So wurde bereits im Frühjahr bekannt, dass die bisherige Beschränkung der ausländische Finanzdienstleister bei Brokerfirmen auf einen Minderheitsanteil von maximal 49 Prozent entfällt. Künftig dürfen sie 51 Prozent halten, ab 2021 wird auch diese Begrenzung ganz abgeschafft. Das Gleiche gilt für den Joint-Venture Zwang für Automobilbauer: Schon ab diesem Jahr wird für ausländische Unternehmen der Joint-Venture-Zwang mit einem maximalen Anteil von 50 Prozent bei Herstellern von Elektroautos bzw. Plug-in-Hybriden aufgehoben. Ab 2020 entfallen die Einschränkungen für Nutzfahrzeuge und ab 2022 schließlich auch Personenkraftwagen.

Der Lenkungskatalog für ausländische Investitionen wurde in den vergangenen wiederholt vereinfacht, zuletzt 2015 und 2017. Noch 2013 umfasste das Regelwerk 93 Investitionsbeschränkungen.

Negativliste für Freihandelszonen

Neben der landesweiten Liste hat China auch eine neue Negativliste für ausländische Investitionen in den Pilot-Freihandelszonen (FHZ) des Landes vorgestellt, deren Anzahl der Sektoren von 95 in der vorherigen Version auf 45 gesunken ist. Die neue Liste, die von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) und dem Handelsministerium gemeinsam herausgegeben wird, tritt ebenfalls Ende Juli dieses Jahres in Kraft.

Die Liste gilt für alle Freihandelszonen des Landes. Im Vergleich zu den in der landesweiten Liste aufgeführten Öffnungsmaßnahmen hebt die Liste für FHZs ausländische Zugangsbeschränkungen in weiteren Bereichen wie Landwirtschaft und Bergbau weiter auf – oder lockert sie zumindest. Konkret dürfen ausländische Investoren bis zu 66 Prozent an der Züchtung neuer Weizen- und Maissorten und deren Saatgutproduktion beteiligt sein, gegenüber einer Obergrenze von 49 Prozent in der bisherigen Liste. Beschränkungen für Joint Ventures oder ausländische Kooperationen bei der Suche und Förderung von Erdöl und Erdgas werden aufgehoben. Die Liste erleichtert auch die Beschränkungen im Kulturbereich, da ausländische Investoren nun auch eine Mehrheitsbeteiligung an Agenturen für darstellende Künste erwerben können.

China hat 2013 damit begonnen, Freihandelszonen in der Finanzdrehscheibe Shanghai zu erproben, um neue Wege bei der Verwaltung ausländischer Investitionen, der Handelserleichterung und der Transformation von Regierungsfunktionen zur besseren Integration der Wirtschaft in die internationale Praxis zu erproben. In China gibt es derzeit elf FHZ-Pilotprojekte. Darüber hinaus hat die Zentralregierung beschlossen, den Bau einer Pilot-Freihandelszone auf der gesamten südchinesischen Insel Hainan zu unterstützen.